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**** Mietbedingungen **** Nur innerhalb Deutschland + Österreich****
1 Gegenstand der Bedingungen
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln den Verleih und die Vermietung von Messgeräten für SAT, CATV & DVB-T (nachfolgend Mietware genannt) durch Sonnenschein Kommunikationstechnik (nachfolgend So-Multimedia genannt.)
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Bedingungen des Kunden erkennt So-Multimedia nicht an, es sei denn, So-Multimedia hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn So-Multimedia in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Die Rechte an einem auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrag sind nicht ohne schriftliche Genehmigung durch So-Multimedia übertragbar.
2 Schriftform
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Änderung dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
3 Eigentum
Alle Mietgeräte einschließlich Zubehör sind und bleiben uneingeschränktes Eigentum von So-Multimedia.
4 Auftragserteilung
4.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor Vertragsabschluß unaufgefordert über den beabsichtigten Verwendungszweck und den Einsatzort der Geräte genau Auskunft zu erteilen. Auf außergewöhnliche Umstände ist hinzuweisen.
4.2 Die Auftragserteilung geschieht in dem jeweiligen Mietangebot durch Schriftform als Email oder Fax. Mündliche Aufträge werden nicht aufgenommen. Liegt eine Auftragsbestätigung vor, ergibt sich der Auftragsinhalt und -umfang aus dieser. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor.
5 Verwendung und Versicherung
5.1 Der Kunde verpflichtet sich mit Annahme der Mietware zur pfleglichen und fachmännischen Behandlung und Verwendung im Sinne des vereinbarten Verwendungszweckes.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet geeignete Maßnahmen zum Schutz der Geräte zu treffen, insbesondere zum Schutz vor Witterungseinflüssen, wie Hitze, starker Sonneneinstrahlung, Sand, Staub, Feuchtigkeit, Meerwasser, oder Regen, etc. . Er hat sich rechtzeitig über drohende Wetterwechsel zu informieren und die Mietsache entsprechend zu schützen bzw. ggf. zu versichern.
5.3 Die Geräte sind beim Be- und Entladen, sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen.
5.4 Während der Mietdauer hat der Empfänger die Mietware ausreichend gegen Brand, Beschädigung, Diebstahl und zufälligen Untergang zu versichern.
5.5 Zur Rücklieferung soll die Originalverpackung bzw. die von So-Multimedia zur Anlieferung verwandte Verpackung verwendet werden. Verlorene oder unbrauchbar gewordene Spezialverpackung muss berechnet werden.
5.6 Die Transportkosten trägt, wenn nicht anderes vereinbart ist, der Empfänger der Mietware.
5.7 Die Rücklieferung muss spätestens zum angegebenen Termin erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, so muss der Kunde sofort bei Bekanntwerden dieser Tatsache mit So-Multimedia Kontakt aufnehmen. Eine automatische Verlängerung der Mietdauer tritt nicht ein.
6 Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren Preislisten oder elektronischen Medien sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Druckfehler oder Fehler in den online zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumentationen sowie auch kurzfristige Preisänderungen können niemals ausgeschlossen werden.
6.2 So-Multimedia rechnet nach den Angaben im jeweiligen Angebot ab. Die Preisberechnung erfolgt ab Lager 45136 Essen zzgl. aller Versand- und Verpackungskosten. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden aufgrund der zum Vertragsabschluß gültigen Preisliste berechnet.
6.3 Eine Pflicht zur Nutzung der Mietsache besteht nicht, daher werden alle Tage, auch Samstage, Sonn- und Feiertage berechnet, auch wenn die Geräte nicht benutzt werden.
6.4 Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
6.5 So-Multimedia ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von 50% des Neupreises der Mietware zu erheben, die mit Vertragsschluss bzw. Überlassung der Gegenstände bar oder im Voraus per Überweisung zu zahlen ist. Die Kaution wird nach Rückgabe unverzüglich nach Prüfung der vertragsgemäßen Rückgabe (Schadensfreiheit) kostenfrei zurückgezahlt, spätestens jedoch binnen 14 Kalendertagen.
6.6 Für verspätet zurückgesandte Mietware berechnet So-Multimedia einen Mietzins pro Tag der verspäteten Rückgabe gemäß gültiger Preisliste. Weitergehende Ansprüche wegen Verzug etc. bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6.7 Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet So-Multimedia Verzugszinsen in Höhe von 8%, bei Verbrauchern 5% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz vom Rechnungsbetrag im Monat. Jede Mahnung wird berechnet mit EUR 5.
6.8 Die Aufrechnung gegen Ansprüche der So-Multimedia ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgt.
6.9 Bei Zahlungsverzug ist So-Multimedia berechtigt, von Verträgen jederzeit zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bleiben in diesem Fall vorbehalten. So-Multimedia behält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.
6.10 Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert).
7 Mietdauer und Stornierung
7.1 Die Miete beginnt mit dem Tag, an dem das Gerät vereinbarungsgemäß unser Lager verläßt bzw. im Lager bereit gestellt wurde und endet mit dem Tag der Rückgabe. Soweit Geräte vor 14 Uhr aus- oder nach 10 Uhr zurückgeliefert werden, wird dies als voller Miettag gewertet. Bei Versandsachen gilt dies nicht. Hierbei zählen volle Tage bis 18:00Uhr.
7.2 Wird ein Auftrag vor dem angegebenen Auslieferungstermin storniert, wird dennoch für die vereinbarte Mietzeit die volle Miete berechnet.
8 Übergabe an den Mieter
8.1 Der Kunde hat sich bei Übernahme der Geräte bzw. bei Versand nach Erhalt der Geräte von der Vollständigkeit, der einwandfreien Funktion und dem einwandfreien Zustand der Geräte zu überzeugen. Eine Mangelhaftigkeit der Geräte ist uns unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Kunde seiner Überprüfungspflicht nicht nach, so haften wir nicht mehr für Schäden wegen der Mangelhaftigkeit des Gerätes oder für Mangelfolgeschäden. Die Übernahme der Geräte ohne eine Anzeige von Mängeln gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands. Bei Vorliegen von bei der Übergabe nicht erkennbaren Mängeln bleibt es dem Kunden vorbehalten auch später den Nachweis zu erbringen, daß die Mängel bereits bei Übergabe vorhanden waren.
8.2 Soweit auch Software Gegenstand des Mietvertrages ist, sind die Lizenz- und Urheberrechte des Software-Herstellers zu beachten.
9 Rückgabe an den Vermieter
9.1 Die Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter bestätigt nicht, daß diese mangelfrei übergeben wurde. Der Vermieter behält sich eine ausführliche Prüfung der Geräte und bei deren Beschädigung des Gerätes die Geltendmachung des entsprechenden Schadensersatzes vor.
9.2 Der Kunde ist spätestens bei der Rückgabe der Geräte verpflichtet, So-Multimedia auf eventuelle Schäden an den Geräten unaufgefordert aufmerksam zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Schäden nur für möglich hält.
10 Datenschutz
11 Haftung
11.1 Der Kunde haftet für alle angemieteten Geräte vom Versand- bzw. Abholtag bis zum Zeitpunkt der Rückgabe an uns. Dies gilt auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit und für Zufallschäden. Der Kunde haftet auch für Folgeschäden.
11.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß die Mietsache unter den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen eingesetzt werden. Im Falle einer Beschlagnahme unserer Geräte hat der Kunde Schadensersatz mindestens in Höhe des Mietausfalles bis zur Rückgabe an uns, oder bei Totalverlust in Höhe des jeweiligen Neuwertes, sowie der Kosten die für die Wiederbeschaffung entstehen zu leisten.
11.3 Reparatureingriffe des Kunden sind in keinem Fall gestattet und machen den Kunden bei Zuwiderhandlung schadenersatzpflichtig. Erforderliche Reparaturen werden ausschließlich durch den Vermieter veranlaßt bzw. vorgenommen. Bei Reparaturen, die durch Verschulden des Kunden erforderlich sind oder bei Totalverlust des Gerätes aufgrund Verschuldens des Kunden, hat dieser neben den Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten zusätzlich Schadensersatz in Höhe den für diesen Zeitraum anfallenden Mietzins als Nutzungsausfall zu leisten. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
11.4 Der Kunde haftet für alle Vermögensschäden, die uns durch eine verspätete Rückgabe der Geräte oder durch die Rückgabe beschädigter Geräte entstehen. Dies umfaßt insbesondere die Reparaturkosten, Schäden wegen Schadensersatzes an einen nachfolgenden Mieter, Kosten der Ersatzanmietung oder Ersatzbeschaffung. Unsere Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache verjähren in 12 Monaten. Der Kunde hat bei der Schadensabwicklung eine Mitwirkungspflicht.
11.5 So-Multimedia haftet für den technisch funktionstüchtigen Zustand der Geräte zum Zeitpunkt der Übergabe.
11.6 So-Multimedia übernimmt keine Gewähr dafür, daß die vermieteten Geräte der vom Mieter beabsichtigten Verwendung genügen und daß die Anlage konzeptionell vollständig ist. Es ist allein Sache des Kunden dafür Sorge zu tragen, daß das von ihm gewünschte Ergebnis mit den gemieteten Geräten auch erzielt werden kann. Dies gilt nicht, sofern dem Kunden die konzeptionelle Vollständigkeit der vermieteten Geräte zugesichert wurde.
11.7 Im Fall der Mangelhaftigkeit der Mietsache mindert sich der Mietzins anteilig erst ab dem Zeitpunkt der Mängelrüge des Kunden. Der Anspruch entfällt, wenn während der Mietzeit der Kunde oder ein Dritter schuldhaft den Mangel verursacht hat.
11.8 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie z.B. Streik der Zulieferer, Aussperrung, Materialknappheit, behördliche Anordnungen haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
11.9 So-Multimedia haftet nur für Schäden, die von So-Multimedia, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, jedoch immer dann, wenn So-Multimedia eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch eine leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
11.10 Die Nutzung von Leistungen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden.
11.11 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit nach den auf diese Vereinbarung anwendbaren Gesetzen
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